Deutscher Tennisverein Hameln



Platz- und Spielordnung im Deutschen Tennisverein Hameln e. V.

  1. Die Platz- und Spielordnung soll allen aktiven Mitgliedern und Gästen des DTH eine geregelte Benutzung der Platzanlage gewährleisten. Für den geregelten Ablauf des gesamten Spielbetriebes sind der Vorstand und die Mitglieder des Sportausschusses zuständig. Deren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Alle aktiven Vereinsmitglieder, die ihre Verpflichtungen (laut Satzung und Beitragsordnung) für das laufende Jahr erfüllt haben, sind berechtigt, auf der Platzanlage, bei Einhaltung nachstehender Ordnung, Tennis zu spielen. Jedes spielberechtigte Mitglied erhält eine Zugangsberechtigung für das neue Online Buchungs- und Reservierungssystem „eBuSy“.
  3. Die Reservierung aller Plätze erfolgt ausschließlich über unser neues elektronisches Online Buchungs- und Reservierungssystem (eBuSy) unter www.dthameln.ebusy.de. Erfolgt im Buchungssystem keine Eintragung, besteht keine Spielberechtigung. Jedes aktive Mitglied hat eine elektronische Steckkarte. Mit dieser Karte kann das Mitglied den Platz reservieren. Unvollständige Buchungen ohne Angabe des Mitspielers/der Mitspieler werden vom System nicht zugelassen.
  4. Die Spielzeiten betragen maximal eine Stunde für Einzel und maximal anderthalb Stunden für Doppel/Mixed (inkl. der Platzpflege). Ein anschließendes Weiterspielen- egal ob mit dem gleichen oder mit anderen Spielpartnern- ist nur möglich, wenn freie Platzkapazitäten da sind, d.h. keine anderen Spieler/innen zurückstehen müssen.

    Eine Vorab-Reservierung von zu Hause ist nur am jeweiligen Tag ab 7 Uhr für die Plätze 1, 4 und 6 möglich. Die Plätze 2, 3, 5, 7-10 können frühestens 30 min. vor der Spielzeit online gebucht werden. Am Terminal vor Ort können alle Plätze auch frühestens 30 min. vor der Spielzeit gebucht werden.

    Parallel- (mehrere Plätze gleichzeitig) oder Mehrfachbuchungen im Voraus (z.B. 2 Blöcke hintereinander) sind vom System ausgeschlossen.
  5. Verstöße gegen die Platzordnung und Missbrauch des Buchungs- und Reservierungssystems richten sich gegen den Verein und die Mitglieder. Im Wiederholungsfall können Spielsperren ausgesprochen werden.
  6. Punktspiele, Turniere, Camps und Training haben Vorrang vor dem täglichen Spielbetrieb. Die Buchung erfolgt rechtzeitig durch den Vorstand/Trainer in „eBuSy“.
  7. Der Trainingsbetrieb durch unsere lizenzierten Trainer ist ausschließlich auf den Plätzen 7-10 gestattet. In Ausnahmefällen oder bei Platzsperren ist das Training auch auf anderen Plätzen gestattet, muss aber mit dem Vorstand abgestimmt werden.
  8. Gäste dürfen nur mit spielberechtigten Mitgliedern spielen, sofern die Plätze nicht von aktiven Mitgliedern beansprucht werden. Der Gastspieler ist als solcher im Buchungssystem zu kennzeichnen (Steckkarte Gast unter Angabe des Vor- und Nachnamens). Verantwortlich für den reibungslosen Ablauf ist das Mitglied.

    Die Gastgebühren belaufen sich auf 20 € pro Stunde und Platz, im Doppel/Mixed somit auf 5 € pro Gast und im Einzel auf 10 € pro Gast.
    Die Gastgebühren werden dem Mitglied/Hauptbucher vom Konto des Mitglieds abgebucht oder monatlich in Rechnung gestellt.

    Gäste aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont dürfen pro Jahr max. nur 3 x auf der Anlage als Gäste spielen, bei weiterem Bedarf müssen sie aktives Mitglied im DTH werden.
  9. Die Spieler sind aufgefordert, die Tennisplätze nur in Tenniskleidung und mit geeigneten Tennisschuhen zu benutzen. Zum Beginn der Tennissaison sind zur Schonung der Tennisplätze nur Hallenschuhe oder bereits abgenutzte Außenschuhe zu verwenden. Den Anweisungen der Platzwarte/des Vorstands ist Folge zu Leisten. Zuwiderhandlung wird mit zusätzlichem Arbeitsdienst geahndet.
  10. Tennisplätze, die wegen Renovierung gesperrt sind, dürfen bis zu deren Freigabe nicht genutzt werden. Sie sind im Buchungssystem als rote Karte mit dem Hinweis „Platzpflege“ gekennzeichnet.
    Ferner ist die Nutzung der Plätze bei starken Regenfällen und bei vorhandenen Regenpfützen auf den Plätzen untersagt.
  11. Vor Beginn des Spieles ist der Platz bedarfsgerecht zu wässern; nach dem Spiel ist der Platz bis zum Rand (wegen starker Moosbildung) abzuziehen und die Linien zu kehren. Die dafür genutzten Geräte sind anschließend wieder an ihren vorgesehenen Einrichtungen aufzuhängen.
  12. Bei geringem Spielbetrieb sollten keine Spielpaarungen abgelöst werden, wenn andere freie Plätze zur Verfügung stehen.
  13. Bei Dunkelheit können auf den Plätzen 5 und 6 die Flutlichtanlagen gegen ein Entgelt von 1 € pro 15 Minuten genutzt werden. Der Behälter zum Einwurf der 1-Euro-Münzen für die Flutlichtanlagen befindet sich vor dem Heizungskeller.


Änderungen an der Platz- und Spielordnung sind in der laufenden Saison nach den ersten Erfahrungen mit „eBuSy“ möglich!

Hameln, im April 2021
Deutscher Tennisverein Hameln e. V.
Der Vorstand
Deutscher Tennisverein Hameln e.V.
Tönebönweg 1, 31789 Hameln
Telefon 0 51 51 - 94 29 99
Mobil 0176 62162900
Unser DTH, Deutscher Tennisverein Hameln e.V., ist der Traditionsverein im Weserbergland

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