Alle Mitglieder, die am 1. 1. 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich noch in Ausbildung befinden oder einen Ersatzdienst ableisten, möchte ich daran erinnern, dass bis zum 28. 2. 2014 eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen ist (z. B. Ausbildungsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Kindergeldbescheinigung etc.).
Ohne Vorlage einer gültigen Bescheinigung wird für Erwachsene der volle Jahresbeitrag in Höhe von 225,- € berechnet. Bitte die Beitragsordnung beachten!
Der Schatzmeister