Erläuterungen
Erwachsene:
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter am 1.1. des Jahres
maßgebend.
Paare/Lebensgemeinschaften:
Ehepaare, zusammenlebende Paare
Familien:
Paare/Lebensgemeinschaften mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder in
Ausbildung/Freiwilligendienst. Für die Zuordnung ist das Alter bzw. der Ausbildungs-/
Freiwilligendienststatus am 1.1. des Jahres maßgebend.
Ausbildung/Freiwilligendienste:
Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende - ab dem 18. Lebensjahr bis höchstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter am 1.1. des Jahres maßgebend.
Voraussetzung für die Einstufung in diese Beitragsgruppe ist die Gewährung von Kindergeld durch die Bundesagentur für Arbeit.
Jährlicher Nachweis (Kindergeldbescheinigung) ist erforderlich, Vorlage bis zum 28.2. eines Jahres beim Schatzmeister (Kopie der Kindergeldbescheinigung bitte an die Postadresse: DTH, Postfach 100262, 31752 Hameln). Bei fehlendem Nachweis wird der Jahresbeitrag für erwachsene Einzelmitglieder erhoben.
Jugendliche
Vom 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter am 1.1. des Jahres maßgebend.
Kinder
Vom 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter am 1.1. des Jahres maßgebend.
Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt
monatlich zu gleichen Teilen des Jahresbeitrages. Bei Vereinseintritt im laufenden
Jahr ist der Beitrag im Eintrittsmonat fällig (eventuell auch von den Vormonaten - siehe dazu den Abschnitt "Vereinseintritt"). Der Beitrag kann per Bankeinzug oder Rechnungsstellung beglichen werden.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten, hat nicht erfolgen, sind die daraus entstehenden Bankgebühren (Rücklastschrift) von dem Mitglied zu tragen.
Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand für die Erstellung einer Rechnung durch eine Bearbeitungsgebühr von 5,-€ jährlich.
Arbeitsdienst
Gilt für aktive Mitglieder vom 14. bis 65. Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter am 1.1. des Jahres maßgebend.
Es sind 5 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr abzuleisten. Die abgeleisteten Stunden werden vom Platzwart auf Arbeitszetteln erfasst und bestätigt. Für jede nicht nachgewiesene Arbeitsstunde sind im Folgejahr – zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag - ersatzweise 16,- € an den Verein zu zahlen (maximal also 80,- €).
Die Vorstandsarbeit gilt als Ableistung des Arbeitsdienstes.
Vereinseintritt
Im Jahr des Vereinseintritts gelten folgende Regeln:
- bei Eintritt in den Monaten Januar bis Juni voller Beitrag (Januar bis Dezember)
- bei Eintritt in den Monaten Juli bis September halber Beitrag (Juli bis Dezember)
- bei Eintritt in den Monaten Oktober bis Dezember kein Beitrag
Statusänderungen
Statusänderungen, die nicht altersabhängig sind, müssen bis zum 30.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich beantragt werden.
Ausnahme: eine Statusänderung von passiv in aktiv kann jederzeit beantrag werden.
Gastspieler
Gäste dürfen nur mit spielberechtigten Mitgliedern spielen, sofern die Plätze nicht von aktiven Mitgliedern beansprucht werden. Der Gastspieler ist als solcher im Buchungssystem zu kennzeichnen (Steckkarte Gast unter Angabe des Vor- und Nachnamens). Verantwortlich für den reibungslosen Ablauf ist das Mitglied.
Die Gastgebühren belaufen sich auf 20 € pro Stunde und Platz, im Doppel/Mixed somit auf 5 € pro Gast und im Einzel auf 10 € pro Gast.
Die Gastgebühren werden dem Mitglied/Hauptbucher vom Konto des Mitglieds abgebucht oder monatlich in Rechnung gestellt.
Gäste aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont dürfen pro Jahr max. nur 3 x auf der Anlage als Gäste spielen, bei weiterem Bedarf müssen sie aktives Mitglied im DTH werden.